Vormundschaft

Vormundschaft

Als staatliche Fürsorge- und Schutzmaßnahme für Minderjährige auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 3 Abs. 2 und 3 UN-Kinderrechtekonvention (http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/mediathek/D_0006_Kinderkonvention.pdf) kommt dem Rechtsinstitut der Vormundschaft in der Gesellschaft erhebliche Bedeutung zu.

An Stelle der Eltern ist ein*e Vormund*in berechtigt und verpflichtet, deren elterliche Sorge einschließlich des Vertretungsrechts (§§ 1626, 1629 BGB) für die Minderjährigen auszuüben, § 1793 Abs. 1 BGB.

Wie die Eltern hat er*sie sich dabei als Maßstab für sein*ihr Handeln am Begriff des Kindeswohls (zum Begriff: (http://de.wikipedia.org/wiki/Kindeswohl) zu orientieren.

Nach einer ersten Neureglung der Vormundschaft durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes vom 29.06.2011 (http://www.buzer.de/gesetz/9793/index.htm) unterliegt der*die Vormund*in einer Pflicht zur Herstellung und Aufrechterhaltung persönlichen Kontaktes zu seinem*ihrem Mündel (§ 1793 Abs. 1a BGB).

Der*die Vormund*in unterliegt der Kontrolle des Familiengerichts (§ 1837 BGB) und ist in seinem*ihrem Handeln, insbesondere im Bereich der Vermögenssorge, durch eine Anzahl von Ge-/Verboten sowie Genehmigungserfordernissen eingeschränkt (vgl. §§ 1803 ff. BGB).

Während die Vormundschaft von ihrer Konzeption her auf die ehrenamtlich handelnden Einzelvormund*innen zugeschnitten ist, wird sie in der Praxis derzeit meist als Amtsvormundschaft durch das Jugendamt geführt (§§ 1791b und 1791c BGB). Daneben gibt es Vormundschaftsvereine (§ 1791a BGB) und gesetzlich nicht gesondert beschriebene Vereinsvormünder*innen (vgl. dazu die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.05.2011 XII VB 625/10 unter (http://treffer.nwb.de/content/dms/content/000/414/Content/000414170.asp) und Berufsvormünder*innen.

Vgl. zur Vormundschaft insgesamt den Überblick auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter (http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Vormundschaft/Vormundschaft_node.html und bei Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Vormundschaft).


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