Auch beruflich geführte Vormundschaften und Betreuungen sind betroffen. Die geplante Erhöhung ist viel zu niedrig angesetzt, zumal bei der Inflationsausgleichszahlung Vormundschaften ausgelassen worden sind.
Wir verweisen auf untere Stellungnahmen. Unsere eigene Stellungnahme folgt.
Der Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen nimmt zu dem Referentenentwurf im Folgenden Stellung.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „… eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ bedroht die Existenz der beruflich geführten rechtlichen Betreuungen in den Betreuungsvereinen.
Der Entwurf berücksichtigt in keiner Weise gestiegene und zukünftig steigende Personal- und Sachkosten, noch den erhöhten Arbeitsaufwand durch die Betreuungsrechtsreform 2023. Die äußerst unrealistische Annahme einer vorgesehenen Vergütungserhöhung um 12,7 %, wird mit den vorgeschlagenen Pauschalen nicht erreicht. Im Regelfall würde es sogar zu einer Reduzierung der Einnahmen kommen.
Der Bedarf einer kostendeckenden Arbeit eines Betreuungsvereins beträgt eine Erhöhung von mindestens 25% orientiert am Verbraucherindex und eine jährliche Dynamisierung von 5%.
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