Bundesverband Vormundschaftstag e. V.

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  • 04.11.2024 Zum Referentenentwurf „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ für Vormünder:innen und Vormundschaftsvereine nimmt der Bundesverband Vormundschaftstag e. V.

    wie folgt Stellung:

    Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „…zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ bedroht die Existenz freiberuflich und in Vormundschaftsvereinen geführter beruflicher Vormundschaften.

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  • 25.10.2024 Die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BUKO) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern abgegeben

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  • 22.10.2024 Konsequenzen für Betreuungs- und Vormundschaftsvereine in Deutschland aus dem Referentenentwurf „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“

    Auch beruflich geführte Vormundschaften und Betreuungen sind betroffen. Die geplante Erhöhung ist viel zu niedrig angesetzt, zumal bei der Inflationsausgleichszahlung Vormundschaften ausgelassen worden sind.
    Wir verweisen auf untere Stellungnahmen. Unsere eigene Stellungnahme folgt.

    Der Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen nimmt zu dem Referentenentwurf im Folgenden Stellung.

    Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „… eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ bedroht die Existenz der beruflich geführten rechtlichen Betreuungen in den Betreuungsvereinen.

    Der Entwurf berücksichtigt in keiner Weise gestiegene und zukünftig steigende Personal- und Sachkosten, noch den erhöhten Arbeitsaufwand durch die Betreuungsrechtsreform 2023. Die äußerst unrealistische Annahme einer vorgesehenen Vergütungserhöhung um 12,7 %, wird mit den vorgeschlagenen Pauschalen nicht erreicht. Im Regelfall würde es sogar zu einer Reduzierung der Einnahmen kommen.

    Der Bedarf einer kostendeckenden Arbeit eines Betreuungsvereins beträgt eine Erhöhung von mindestens 25% orientiert am Verbraucherindex und eine jährliche Dynamisierung von 5%.

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  • Fachtagung 2024: "Modernisierung des Vormundschaftsrechts im Kontext der Amtsvormundschaft und des Ehrenamts"

    Eine interessante Fachtagung in Braunschweig liegt hinter uns, viele Erkenntnisse und Erfahrungen zur Umsetzung der Vormundschaftsreform konnten vermittelt werden. Das Thema ist weiterhin von hoher Relevanz für die berufliche Praxis von Vormünder*innen und andere an der Fürsorge für Kinder und Jugendliche beteiligte Personen und Institutionen. Ausgewählte Themen wurden vertieft und diskutiert. Die Teilnehmer*innen hatten Gelegenheit, eigene Erfahrungen einzubringen und sich fachlich mit den Expert*innen auszutauschen.

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