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Fachtagung „Modernisierung des Vormundschaftsrechts im Kontext der Amtsvormundschaft und des Ehrenamts“

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 wurde am 12. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Die große Vormundschaftsrechtsreform soll die persönliche Sorgeverantwortung der Vormünder*innen in den Fokus setzen und das Vormundschaftsrecht insgesamt systematischer und moderner gestalten.

Ist die Umsetzung in den Jugendämtern gelungen? Werden tatsächlich mehr ehrenamtliche Vormünder*innen eingesetzt und auf welche Hemmnisse stoßen wir bei der Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechtes?

Ist die Einführung der zusätzlichen Rechtspfleger*innen (§ 1776 BGB n.F.) sinnvoll und wenn ja, in welchen Bereichen? Welche Erfahrungen haben Pflegeeltern als Vormünder*innen gemacht?

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Rechtspfleger*innen der Amtsgerichte?

Welche Rolle spielen künftig Vormundschaftsvereine?

Diese Fragen sollen in bei der Fachtagung im Mittelpunkt stehen.

Neben den einleitenden Vorträgen der Hauptreferent*innen werden im Rahmen von Fachforen spezielle Fragestellungen vertieft und es wird die Möglichkeit eines regen Erfahrungsaustausches gegeben.

16.04.2024 Weiterlesen als PDF