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Unterhaltsrecht für Fachkräfte der Vormundschaft

Onlineschulung

Diese Fortbildung wird in Form einer Videokonferenz durchgeführt. Es wird die Kommunikationssoftware WEBEX oder ZOOM genutzt. Um an der Videokonferenz teilnehmen zu können, müssen Sie dieses Programm nicht installieren, sondern erhalten einen Link für die Teilnahme. Sie benötigen einen internetfähigen PC / Laptop, der mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher ausgestattet sein sollte, damit Sie sich aktiv beteiligen können.

Anmeldung

Zeitnah und ohne Anmeldefrist bei: Maria Mascia, M.A.Koordinatorin bvvt e.V. Freundallee 25, 30173 Hannover Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Schulungsgebühr

195€ je Person
165€ je Person für Mitglieder oder
Mitarbeiter*innen von
Mitveranstaltern

Online-Fortbildung


Unterhaltsrecht für Fachkräfte der Vormundschaft


Am 20.04.2023 von 09:30 – 16:00 Uhr

Veranstalter

BVVT Logo

Der bvvt e.V. hat das Ziel, Wissenschaft, Lehre, Forschung und Praxis auf dem Gebiet des Vormundschaftswesens voranzutreiben. Er fördert u.a. den Dialog, die Zusammenarbeit, das Qualitätsmanagement und die Fortbildung im Bereich des Vormundschaftswesens.

Mitveranstalter

logo 20btv 20hi

itb logo

Zeitlicher Ablauf

09.15 Anmeldung im Chat und Begrüßung

09:30 – 11:45 Fortbildung gemäß Programm

11:45 -12.30 Mittagspause

12:30 – 16:00 Fortsetzung des Programms

(Pausen sind eingeplant) 

Zielgruppe

Personen aus Jugendämtern, Vereinen, die Vormundschaften und Pflegschaften ausüben und beruflich tätigen Vormünder*innen

Hinweis

Bitte halten Sie ein BGB, die Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen sowie einen Taschenrechner bereit

Fortbildungsinhalte

Das Unterhaltsrecht spielt in der Vormundschaft untergeordnete Rolle. Gleichwohl können sich Fachkräfte der Vormundschaft diesem Thema mindestens seit der endgültigen Aufgabe der Mischarbeitsplätze in den Jugendämtern (Vormundschaft/Beistandschaft) nicht entziehen. Soweit ein Mündel nicht im Rahmen einer stationären Hilfe zur Erziehung untergebracht ist, kann die Sicherung des Lebensunterhalts durch die Geltendmachung des Kindestunterhalts erforderlich sein. Darüber hinaus wird ein unterhaltsrechtliches Tätigwerden Rahmen einer Ergänzungspflegschaft erwartet, wie zum Beispiel beim paritätischen Wechselmodell. Die Fallgestaltungen sind durchweg kompliziert, insbesondere dann, wenn der Mündel seinen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen durchsetzen muss. Nur der*die ehrenamtlich*e Vormund*in kann eine Beistandschaft beantragen, nicht aber der*die Amts-, Vereinsoder Berufsvormund*in

Schwerpunkte

  • Einführung in das Unterhaltsrecht
  • Einführung in das Verfahrensrecht
  • Übernahme von Fällen aus der Beistandschaft (Geltendmachung von Rückstandsforderungen)
  • Kosten
  • Praxisfälle mit Lösungen und Antragsmustern
  • Pädagogische und psychologische Auswirkungen von ungeregelten Unterhalt und Unterhaltskonflikten

Referent/in

Referent:
Joachim Beinkinstadt,
Dipl. Verwaltungswirt,
bis zu seiner Pensionierung 2013
Abteilungsleiter im Jugendamt
Hamburg-Mitte,
Vorstandsvorsitzender bvvt e.V.

Referentin:
Anne-Katrin Keese-Zühlke,
Dipl. Pädagogin,
Leitung Vormundschaft/Umgang am
Institut für transkulturelle Betreuung,
Vorständin bvvt e.V.