Unterhaltsrecht für Fachkräfte der Vormundschaft
Onlineschulung
Diese Fortbildung wird in Form einer Videokonferenz durchgeführt. Es wird die Kommunikationssoftware WEBEX oder ZOOM genutzt. Um an der Videokonferenz teilnehmen zu können, müssen Sie dieses Programm nicht installieren, sondern erhalten einen Link für die Teilnahme. Sie benötigen einen internetfähigen PC / Laptop, der mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher ausgestattet sein sollte, damit Sie sich aktiv beteiligen können.
Anmeldung
Zeitnah und ohne Anmeldefrist bei: Maria Mascia, M.A.Koordinatorin bvvt e.V. Freundallee 25, 30173 Hannover
Schulungsgebühr
195€ je Person
165€ je Person für Mitglieder oder
Mitarbeiter*innen von
Mitveranstaltern
Online-Fortbildung
Unterhaltsrecht für Fachkräfte der Vormundschaft
Am 20.04.2023 von 09:30 – 16:00 Uhr
Veranstalter
Der bvvt e.V. hat das Ziel, Wissenschaft, Lehre, Forschung und Praxis auf dem Gebiet des Vormundschaftswesens voranzutreiben. Er fördert u.a. den Dialog, die Zusammenarbeit, das Qualitätsmanagement und die Fortbildung im Bereich des Vormundschaftswesens.
Mitveranstalter
Zeitlicher Ablauf
09.15 Anmeldung im Chat und Begrüßung
09:30 – 11:45 Fortbildung gemäß Programm
11:45 -12.30 Mittagspause
12:30 – 16:00 Fortsetzung des Programms
(Pausen sind eingeplant)
Zielgruppe
Personen aus Jugendämtern, Vereinen, die Vormundschaften und Pflegschaften ausüben und beruflich tätigen Vormünder*innen
Hinweis
Bitte halten Sie ein BGB, die Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen sowie einen Taschenrechner bereit
Fortbildungsinhalte
Das Unterhaltsrecht spielt in der Vormundschaft untergeordnete Rolle. Gleichwohl können sich Fachkräfte der Vormundschaft diesem Thema mindestens seit der endgültigen Aufgabe der Mischarbeitsplätze in den Jugendämtern (Vormundschaft/Beistandschaft) nicht entziehen. Soweit ein Mündel nicht im Rahmen einer stationären Hilfe zur Erziehung untergebracht ist, kann die Sicherung des Lebensunterhalts durch die Geltendmachung des Kindestunterhalts erforderlich sein. Darüber hinaus wird ein unterhaltsrechtliches Tätigwerden Rahmen einer Ergänzungspflegschaft erwartet, wie zum Beispiel beim paritätischen Wechselmodell. Die Fallgestaltungen sind durchweg kompliziert, insbesondere dann, wenn der Mündel seinen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen durchsetzen muss. Nur der*die ehrenamtlich*e Vormund*in kann eine Beistandschaft beantragen, nicht aber der*die Amts-, Vereinsoder Berufsvormund*in
Schwerpunkte
- Einführung in das Unterhaltsrecht
- Einführung in das Verfahrensrecht
- Übernahme von Fällen aus der Beistandschaft (Geltendmachung von Rückstandsforderungen)
- Kosten
- Praxisfälle mit Lösungen und Antragsmustern
- Pädagogische und psychologische Auswirkungen von ungeregelten Unterhalt und Unterhaltskonflikten
Referent/in
Referent:
Joachim Beinkinstadt,
Dipl. Verwaltungswirt,
bis zu seiner Pensionierung 2013
Abteilungsleiter im Jugendamt
Hamburg-Mitte,
Vorstandsvorsitzender bvvt e.V.
Referentin:
Anne-Katrin Keese-Zühlke,
Dipl. Pädagogin,
Leitung Vormundschaft/Umgang am
Institut für transkulturelle Betreuung,
Vorständin bvvt e.V.